Raumordnungsprogramm (RROP)
Schritt 1 (30.05.2024)
- 11 % der Landkreisfläche für Windenergienutzung vorgesehen
- Das Mausetal wurde als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen
- Quelle: Bekanntmachung RROP 2019.
Schritt 2 (18.06.2024)
- Gesamtfläche für Windkraft im Landkreis auf 7,69 % reduziert
- Mausetal bleibt jedoch unverändert als Vorranggebiet erhalten
- Quelle: Landkreis Uelzen.
Abbildung 3: Potenzialfläche Wind Landkreis Uelzen mit 7,69% der Landkreisfläche

- Quelle mit ZOOM-Möglichkeit: Landkreis Uelzen Teil 1.
Die aktuelle Version der 1. Änderung des RROP 2019 (Stand 1.12.2024) weist das Mausetal (Potenzialfläche Nr. 32) weiterhin als vorgesehen für Windenergienutzung aus und zwar unverändert und gleich groß geblieben.
Abbildung 4: Aktuell vorgesehene Potenzialfläche Windenergienutzung im Mausetal, 1. Änderung des RROP 2019, erster und zweiter Schritt, Stand 1.11.2024
(a)
(b)
(c)
(d)
- Quellen: Protokoll des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau des Landkreises Uelzen vom 30.05.2024 – Erster und zweiter Schritt RROP, Schraffierte Flächen: vorgesehene RROP-Windvorranggebiete im Mausetal (a, b) und Gemeinde Altenmedingen (c, d) und Google Earth: Ausschnitt Bohndorf mit Mausetal (Stand 1.11.2024)
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