Gefährdung gesellschaftlicher Schutzgüter
Erhebliche Auswirkungen der Windkraftanlagen/Energiewende auf zentrale Schutzgüter der Gesellschaft werden vom Bundesrechnungshof hervorgehoben12:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und Biodiversität,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft. Klima und Landschaft,
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Wie der Bunderechnungshof 2024, S. 47 schreibt, muss die Bundesregierung bei Entscheidungen auch direkte Wirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auch auf andere Schutzgüter als den Klimaschutz hinreichend berücksichtigen.
Und, „das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Klima-Beschluss“ vom 24.3.2021 festgehalten, dass der Klimaschutz keinen absoluten Vorrang gegenüber anderen Grundrechten oder Verfassungsprinzipien genießt. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere (Artikel 20a Grundgesetz) umfasst den Umweltzustand als Ganzes und damit alle Schutzgüter, die für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen von Belang sind. Dabei besteht eine besondere Sorgfaltspflicht, umweltrelevante Beeinträchtigungen zu vermeiden. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18.“ (Bundesrechnungshof 2024, S.47).
Die besondere Sorgfaltspflicht, umweltrelevante Beeinträchtigungen (siehe oben) zu vermeiden, schließt den Neubau von Windrädern im Mausetal aus.
Mehr dazu:
Bundesrechnungshof 2024, Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf
die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4   
Weitere Konsequenzen des Windkraftausbaus allgemein und mit den neuen Windrädern im Mausetal zu Lasten der der Natur, Landschaft und Lebensqualität finden sich in Etscheit, G. (Hrsg.), 2016, Geopferte Landschaften – Wie die Energiewende unsere Umwelt zerstört, Heyne, München.
12 Bundesrechnungshof 2021, Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung, Berlin.
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