Weitere geplante Windräder (WPD)
Auf der Sitzung des Rates der Gemeinde Altrenmedingen am 7.3.2024 hat der Projektierer wpd seine Planung für weitere 5 Windräder im Mausetal vorgestellt.
Abbildung 4: BI Einladung zur wpd Info-Veranstaltung
 
    
Der Gemeinderat Altenmedingen hat am 29.8.2024 unter TOP 12 einem vorgesehenen Vertrag mit der wpd-Betreibergesellschaft mit 7:3 Voten zugestimmt, die die 5 Windräder im Mausetal plant. Dieser Städtebaulicher Vertrag betrifft u.a. die Nutzung öffentlicher Flächen und Einrichtungen (Zufahrtswege etc.) für den Bau dieser Windräder.
Abbildung 5: Geplante wpd Windräder-Standorte im Mausetal
Quelle: wpd
Die Gemeindeöffnungsklausel § 245e Abs.5 BauGB ist am 14.1.2024 in Kraft getreten. Danach können Kommunen bei der Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren beantragen, um Windenergieflächen außerhalb von Vorranggebiet zu planen.
Werden damit im Mausetal z.B. seitens der wpd die 5 Windräder gebaut, so haben sie nicht 1000m Abstand wie im RROP-Entwurf, sondern nur einen Mindestabstand in "zweifacher Höhe der Windenergieanlage" einzuhalten (BauGB § 249 Abs. 10). Das wären dann nur ca. 500 m Abstand zu den Wohngebieten von Aljarn und Bohndorf.
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