Weitere geplante Windräder (WPD)
Auf der Sitzung des Rates der Gemeinde Altrenmedingen am 7.3.2024 hat der Projektierer wpd seine Planung für weitere 5 Windräder im Mausetal vorgestellt.
Abbildung 4: BI Einladung zur wpd Info-Veranstaltung
Der Gemeinderat Altenmedingen hat am 29.8.2024 unter TOP 12 einem vorgesehenen Vertrag mit der wpd-Betreibergesellschaft mit 7:3 Voten zugestimmt, die die 5 Windräder im Mausetal plant. Dieser Städtebaulicher Vertrag betrifft u.a. die Nutzung öffentlicher Flächen und Einrichtungen (Zufahrtswege etc.) für den Bau dieser Windräder.
Abbildung 5: Geplante wpd Windräder-Standorte im Mausetal
Quelle: wpd
Mindestens 3 der 5 geplanten wpd-Windräder sind außerhalb des geplanten RROP-Vorranggebiets platziert und werden damit sowohl die Windräderflächen als auch die Anzahl der Windräder zusätzlich zu der RROP-Planung erhöhen.
Das am nächsten geplante wpd-Windrad zu Bohndorf (Nr. 3 in Abb. 1) soll lediglich einen Abstand zum Wohngebiet von 800 m haben und nicht 1000 m bzw. 900 m, wie es z.Zt. die RROP-Planung vorsieht.
Drei der geplanten 5 wpd-Windräder sind direkt am Waldrand platziert (Abbildung 1). Eingedenk des aktuellen Brandes eines Windrads bei Süttorf in der Nachbargemeinde (1.1.2026) wird im Falle eines Brandes der Wald brennen, der das Mausetal umgrenzt (Landkreis Uelzen und direkt Landkreis Lüneburg).
wpd-Bauantrag:
Mittlerweile hat die wpd einen Bauantrag für die geplanten Windräder im Mausetal am 20.10.2025 bei dem Landkreis Uelzen eingereicht.
Der Rat der Gemeinde Altenmedingen hat die geforderte Stellungnahme seitens des Landkreises zum wpd-Bauantrag für die Gemeinderatssitzung am 9.12.2025 auf die Tagesordnung (TOP 12) gesetzt. Unsere BI hat eine Petition dazu begonnen vorzutragen:
Petition i.S.d. § 34 NKomVG zur Stellungnahme der Gemeinde Altenmedingen
zum eingereichten wpd-Bauantrag (20.10.2025) für 5 Windräder
im Mausetal zwischen Bohndorf und Aljarn der Gemeinde Altenmedingen. Wir bitten die Gemeinderatsmitglieder, sich für die Gemeinde im Rahmen der Stellungnahme in oben genanntem Genehmigungsverfahren
gegen Windkraftanlagen im Mausetal auszusprechen und das
gemeindliche Einvernehmen ausdrücklich zu versagen (§ 36 BauGB).
Der vollständige Petitionstext mit den Punkten
- Übererfüllung der Flächenvorgaben für von Bund und Land Niedersachsen
- Überdurchschnittliche Windräderdichte und Umzingelung der Gemeinde Altenmedingen
- Gesundheitliche Risiken: Hohe Lärmbelastung, Infraschall und Schattenwurf
- Gesundheitliche Risiken: Mikroplastik, PFAS, SF6, CFK …
- Schädigung der Natur, geschützter Vogelarten, der Tier- und Artenvielfalt
- Wohin mit dem Strom?
- Wirtschaftlicher Schaden: Werteverlust in der Gemeinde Altenmedingen
- Gefährdung zentraler Schutzgüter der Gesellschaft
findet sich unter: Petition BI Versagung gemeindliches Einvernehmen.pdf
Auf der Einladungssitzung der Gemeinde zur Stellungnahme wpd-Bauantrag am 8.1.2026 wurde die Petition mit unseren Gründen und das Anliegen, keine Windräder im Mausetal auszuweisen, seitens der BI und von direkt Betroffenen aus Bohndorf und Aljarn vorgetragen.
Stellungnahme des Rats der Gemeinde Altenmedingen:
In der Sitzung am 13.1.2026 hat der Rat der Gemeinde Altenmedingen seine Stellungnahme vorgetragen und dann das gemeindliche Einvernehmen beschlossen:
An der Abstimmung haben wegen Betroffenheit nicht teilgenommen: Die Ratsmitglieder Hyfing (wegen Pacht), Niemann (wegen Pacht), Scharnhop (wegen Land)
Die verbleibenden 6 Ratsmitglieder haben einstimmig dem gemeindlichen Einvernehmen zugestimmt.
Die Stellungnahme der Gemeinde Altenmedingen zum wpd-Bauantrag findet sich unter: Stellungnahme der Gemeinde zum wpd-Bauantrag Mausetal.pdf
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