Belastung der Stromnetze
Wenn man bedenkt, dass Niedersachsen 2023 bereits mehr Strom aus Wind, Sonne und Biogas produziert als es an Strom insgesamt verbraucht hat, dann wird schon auf Landesebene deutlich, dass ein weiterer forcierter Ausbau nicht notwendig ist. Das gilt auch auf lokaler Ebene: die Gemeinde Altenmedingen selbst produziert bereits jetzt das ca. 40-fache an Windkraftstrom als alle Einwohner der Gemeinde im Jahr verbrauchen.
Dabei sind die Stromnetze bereits jetzt schon überfordert und die Stromspeicherung steckt in den Kinderschuhen. Es ist schon jetzt offensichtlich, dass die geplanten Windräder im Mausetal das Stromnetz weiter belasten werden. Durch die Abschaltung der Windräder (Phantomstrom), der sogenannten Abregelung, wurden im Jahr 2022 bereits 5817,6 GWh (Quelle: statista) abgeschaltet; dies entspricht einem Stromverbrauch von 2,4 Millionen E-Autos in einem Jahr. Schon jetzt eine beachtliche Zahl.
Und, den Windkraftinvestoren wird sogar die Abregelung vergütet, bezahlt aus unseren Stromgebühren.6
Damit entsteht eine groteske Situation, indem absichtlich auf eine Produktion von Windstrom trotz schon vorhandener Anlagen verzichtet wird, weil man jetzt schon keine Kapazitäten für den Abtransport des produzierten Stroms hat und diese auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen werden. Insoweit steigen die Energiekosten durch diese abwegig geschaffene planerische Faktenlage für den normalen Stromkunden weiter. Zudem werden staatliche Subventionierungen an die Windradbetreiber für eine Nicht-Stromproduktion bezahlt, Mittel, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden sollten.
Dies entspricht in keiner Weise einer Verwaltungspraxis im rechtsstaatlichen Verfahren. Trotz dieses offenen Widerspruchs an einer zusätzlichen Ausweisung von Vorrangflächen für noch mehr Windkraftanlagen deren Stromproduktion nicht in das Stromnetz eingespeist werden kann, und damit an einer fragwürdigen Verdichtung festzuhalten, kann nicht rechtmäßig sein.
Die Stromproduktion der neuen Windräder im RROP-Vorranggebiet hat nicht nur Folgen für eine Abregelung der Windräder selbst, sondern auch hinsichtlich der weiteren Infrastruktur und dem Landverbrauch, wie neue Umspannwerke und Stromleitungen, die auch andere Flächen mit Natureingriffen betreffen und Mensch und Natur beeinträchtigen.
Es bleibt festzuhalten, dass die Kapazitäten in der Betrachtungsregion bereits übererfüllt sind, sodass nicht nachvollziehbar bleibt, warum Anlagen vorgesehen und dann genehmigt werden sollen, die Windstrom produzieren, welcher derzeit gar nicht benötigt wird, nicht sinnvoll gespeichert oder anderweitig sinnvoll verwertet werden kann.
Auch aus der Perspektive der Stromproduktion schadet damit ein Windkraftausbau im Mausetal mehr als es nützt.
6Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Neufassung der EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/943), die eine hundertprozentige Entschädigung bei der Abregelung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien vorsieht.
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