Genug ist genug: Übererfüllung der Forderung des Landes und des Bundes


Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz – NWindG, 18.4.2024 in Kraft getreten) sollen die bundesrechtlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und die Ausbauziele des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) umgesetzt werden (Pressemitteilung von Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer vom 13.5.2024).1

Der Flächenbeitragswert des Bundes von 2,2% der Landesfläche2 wurde für das Land Niedersachsen auf die regionalen Planungsräume niedergebrochen. Für den Landkreis Uelzen sind die geforderten Flächenbeitragswerte des NWindG bis Ende 2027: 3,09% bis Ende 2032: 4% (Anlage NWindG).3

Übererfüllung der 4% Flächenvorgabe der Landesregierung

Die Landesregierung hat somit festgeschrieben, dass für den Landkreis Uelzen 4% der Landesfläche für Windkraft vorgesehen ist (NWindG).

Nur drei Landkreise in Niedersachsen sollen diesen hohen Flächenwert bei einer Spreizung von 0,01% bis 4% über alle Landkreise Niedersachsens erfüllen, eine nicht nachvollziehbare Ungleichheit in der geforderten Windflächenverteilung.4

Gegenüber den geforderten 4% hat die Gemeinde Altenmedingen sogar bereits 4,7% an Fläche für Windkraft ausgewiesen (Protokoll der 8. Ratssitzung der Gemeinde Altenmedingen vom 7.2.2023). Die von der niedersächsischen Landesregierung geforderte Teilflächen für Windkraftanlagen von 4% wird von der Gemeinde Altenmedingen also bereits übererfüllt.

Flächenziel Landkreis 4%: Für das aktuelle Flächenziel des Landes von 4% müsste die Gemeinde Altenmedingen entsprechend 184,32 ha ausweisen. Ausgewiesen - installiert, genehmigt, geplant - werden sogar 473,5 ha mit 10,3% Flächenanteil der Gemeinde Altenmedingen** (Tabellen 1 und 2) Das ist eine Übererfüllung von +257%, also mehr als das 2,5-fache der geforderten 4% Windenergiefläche des Landes.

Ohne Mausetal RROP und wpd-Flächen (154 ha) verbleiben 319 ha, mit 6,9% Flächenanteil der Gemeinde Altenmedingen (Tabellen 1 und 2) Das ist eine Übererfüllung von +173%, also das Eindreiviertel-fache der geforderten 4% Windenergiefläche des Landes.

Tabelle 2: Übererfüllung - Geforderte und ausgewiesene Windräderflächen der Gemeinde Altenmedingen Tab%202%20kleiner_neu
Quelle: Tabelle 1

Übererfüllung der 2,2% Flächenvorgabe der Bundesregierung bis Ende 2032

Für das Flächenziel bis Ende 2032 des Bundes von 2,2% müsste die Gemeinde Altenmedingen entsprechend 101,38 ha ausweisen, ausgewiesen werden sogar 473,5 ha mit einem Flächenanteil von 10,3% (Tabelle 1, Tabelle 2).

Das ist eine Übererfüllung um +467%, also mehr als das 4,5-fache der geforderten 2,2% Windenergiefläche des Bundes.

Ohne Mausetal RROP-Fläche (104,5 ha, 1. Änderung RROP) verbleiben 369 ha. Das ist eine Übererfüllung von +364%, also mehr als das 3,5-fache der geforderten 2,2% Windenergiefläche des Bundes.
Ohne Mausetal RROP und wpd (154 ha) verbleiben 319 ha, Das ist eine Übererfüllung von +315%, also mehr als das Dreifache der geforderten 2,2% Windenergiefläche des Bundes.

Zusammengenommen: Beide Flächenziele (4% Niedersachsen und 2,2% Bund) der auszuweisenden Windenergieflächen für die Gemeinde Altenmedingen werden durch die bereits bestehenden bzw. ausgewiesenen Windenergieflächen – auch ohne die RROP- und wpd-Fläche für das Mausetal - übererfüllt: Neue Windräder im Mausetal werden somit nicht gebraucht, um die Vorgaben von Bund und Land zu erfüllen. Genug ist genug!


1 https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/faq-nwindg-231985.html

2Bundesrechtlich ist mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz WindBG vom 20.7.2022 eine Fläche für Windräder von 2,2% der Landesfläche (1,7% bis Ende 2027, bis Ende 2032 2,2%; Landesraumordnungsplan LROP 2022 mit 2,1% bis Ende 2032, verabschiedet 16.9.2022). Bundesrechtlich ist mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz WindBG vom 20.7.2022 eine Fläche für Windräder von 2,2% der Landesfläche (1,7% bis Ende 2027, bis Ende 2032 2,2%; Landesraumordnungsplan LROP 2022 mit 2,1% bis Ende 2032, verabschiedet 16.9.2022).

3https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi39-windgesetz-231390.html

4Der Heimatlandkreis des verantwortlichen Umweltministers Meyer soll eine Teilfläche von nur 0,74% ausweisen (www.breetze.info).