Genug ist genug: Übererfüllung der Forderung des Landes und des Bundes


Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz – NWindG, 18.4.2024 in Kraft getreten) sollen die bunderechtlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und die Ausbauziele des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) umgesetzt werden (Pressemitteilung von Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer vom 13.5.2024).1

Der Flächenbeitragswert des Bundes von 2,2% der Landesfläche2 wurde für das Land Niedersachsen auf die regionalen Planungsräume niedergebrochen. Für den Landkreis Uelzen sind die geforderten Flächenbeitragswerte des NWindG bis Ende 2027: 3,09% bis Ende 2032: 4% (Anlage NWindG).3

Übererfüllung der 4% Flächenvorgabe der Landesregierung

Die Landesregierung hat somit festgeschrieben, dass für den Landkreis Uelzen 4% der Landesfläche für Windkraft vorgesehen ist (NWindG).

Nur drei Landkreise in Niedersachsen sollen diesen hohen Flächenwert bei einer Spreizung von 0,01% bis 4% über alle Landkreise Niedersachsens erfüllen, eine nicht nachvollziehbare Ungleichheit in der geforderten Windflächenverteilung.4

Gegenüber den geforderten 4% hat die Gemeinde Altenmedingen sogar aktuell bereits 4,7% an Fläche für Windkraft ausgewiesen (Protokoll der 8. Ratssitzung der Gemeinde Altenmedingen vom 7.2.2023). Die von der niedersächsischen Landesregierung geforderte Teilflächen für Windkraftanlagen wird von der Gemeinde Altenmedingen also bereits übererfüllt.

Flächenziel Landkreis 4%: Für das aktuelle Flächenziel des Landes von 4% müsste die Gemeinde Altenmedingen entsprechend 184,32 ha ausweisen. Ausgewiesen werden sogar 473,5 ha mit 10,3% Flächenanteil (Tabelle 1, Tabelle 2).
Das ist eine Übererfüllung von +257%, also mehr als das 2,5-fache der geforderten 4% Windenergiefläche des Landes.

Ohne Mausetal RROP-Fläche (104,5 ha, 1. Änderung RROP) verbleiben 369 ha. Das ist eine Übererfüllung von +200%, also das Doppelte der geforderten 4% Windenergiefläche des Landes.
Ohne Mausetal RROP und wpd-Flächen (154 ha) verbleiben 319 ha, Das ist eine Übererfüllung von +173%, also das Eindreiviertel-fache der geforderten 4% Windenergiefläche des Landes.

Tabelle 2: Übererfüllung - Geforderte und ausgewiesene Windräderflächen der Gemeinde Altenmedingen Tab%202%20kleiner_neu
Quelle: Tabelle 1

Übererfüllung der 2,2% Flächenvorgabe der Bundesregierung bis Ende 2032

Für das Flächenziel bis Ende 2032 des Bundes von 2,2% müsste die Gemeinde Altenmedingen entsprechend 101,38 ha ausweisen, ausgewiesen werden sogar 473,5 ha mit einem Flächenanteil von 10,3% (Tabelle 1, Tabelle 2).

Das ist eine Übererfüllung um +467%, also mehr als das 4,5-fache der geforderten 2,2% Windenergiefläche des Bundes.

Ohne Mausetal RROP-Fläche (104,5 ha, 1. Änderung RROP) verbleiben 369 ha. Das ist eine Übererfüllung von +364%, also mehr als das 3,5-fache der geforderten 2,2% Windenergiefläche des Bundes.
Ohne Mausetal RROP und wpd (154 ha) verbleiben 319 ha, Das ist eine Übererfüllung von +315%, also mehr als das Dreifache der geforderten 2,2% Windenergiefläche des Bundes.

Zusammengenommen: Beide Flächenziele (4% Niedersachsen und 2,2% Bund) der auszuweisenden Windenergieflächen für die Gemeinde Altenmedingen werden durch die bereits bestehenden bzw. ausgewiesenen Windenergieflächen – auch ohne die RROP- und wpd-Fläche für das Mausetal - übererfüllt: Neue Windräder im Mausetal werden somit nicht gebraucht, um die Vorgaben von Bund und Land zu erfüllen. Genug ist genug!


1 https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/faq-nwindg-231985.html

2Bundesrechtlich ist mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz WindBG vom 20.7.2022 eine Fläche für Windräder von 2,2% der Landesfläche (1,7% bis Ende 2027, bis Ende 2032 2,2%; Landesraumordnungsplan LROP 2022 mit 2,1% bis Ende 2032, verabschiedet 16.9.2022). Bundesrechtlich ist mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz WindBG vom 20.7.2022 eine Fläche für Windräder von 2,2% der Landesfläche (1,7% bis Ende 2027, bis Ende 2032 2,2%; Landesraumordnungsplan LROP 2022 mit 2,1% bis Ende 2032, verabschiedet 16.9.2022).

3https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi39-windgesetz-231390.html

4Der Heimatlandkreis des verantwortlichen Umweltministers Meyer soll eine Teilfläche von nur 0,74% ausweisen (www.breetze.info).