Zu geringer Abstand zu Wohngebieten


Da es sich mit dem Wohngebiet um den Bahnhof Bohndorf/Bavendorf (Bohndorf 3, Gemeinde Altenmedingen, also zum Landkreis Uelzen gehörend) mit 11 teilweise von mehreren Familien bewohnten Häusern um eine geschlossene bewohnte Siedlung handelt (siehe auch 34. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Gemeinde), müssen die gleichen Abstandsgrenzen zu Windrädern wie die von Wohngebieten/Ortschaften gelten und nicht die von Einzelgehöften.

Statt einem Abstand von ausgewiesenen 900 m muss also ein Mindestabstand von 1.000 m wie bei Siedlungen berücksichtigt werden, was die RROP-Vorrangfläche weiter verkleinert und damit auch ökonomisch nicht mehr interessant sein dürfte.