Zu geringer Abstand zu Wohngebieten
Da es sich mit dem Wohngebiet um den Bahnhof Bohndorf/Bavendorf (Bohndorf 3, Gemeinde Altenmedingen, also zum Landkreis Uelzen gehörend) mit 11 teilweise von mehreren Familien bewohnten Häusern um eine geschlossene bewohnte Siedlung handelt (siehe auch 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde), müssen die gleichen Abstandsgrenzen zu Windrädern wie die von Wohngebieten/Ortschaften gelten und nicht die von Einzelgehöften.
Statt einem Abstand von ausgewiesenen 900 m muss also ein Mindestabstand von 1.000 m wie bei Siedlungen berücksichtigt werden, was die RROP-Vorrangfläche weiter verkleinert und damit auch ökonomisch nicht mehr interessant sein dürfte.
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