Konflikt mit Denkmalschutz
In ca. 1 km Entfernung vom Mausetal liegt das Rundlingsdorf Aljarn. Als Denkmal zwar nicht benannt, handelt sich doch um ein geschütztes Baudenkmal im Sinne von § 3 Abs. 2 NDSchG der Gemeinde Altenmedingen. Das so geschützte Baudenkmal, das Rundlingsdorf Aljarn, würde durch die Errichtung von Windrädern im Mausetal massiv optisch beeinträchtigt. Insbesondere hat ein Baudenkmal einen geschützten Denkmalradius von 3750 m (15 mal Windradhöhe 275 m), der nicht nur das ganze Mausetal abdeckt und Windräder dort verbietet, sondern auch weit darüber hinaus wirkt.
Die zu erwartenden Anlagenhöhe von ca. 250 m pro Windrad ist von einer erheblichen Beeinträchtigung – jedenfalls in einem Radius zwischen 3,5 bis 4 km um das Rundlingsdorf – Aljarn auszugehen.
Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ist mit einer Entfernung zwischen Rundlingsdorf Aljarn und dem RROP-Vorranggebiet Mausetal von nur 1 km damit abzulehnen.
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